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Privatinsolvenz: Was passiert mit meinem Haus?

  Privatinsolvenz: Was passiert mit meinem Haus? Mit der Verfahrenseröffnung der Privatinsolvenz stellen sich viele Schuldner die Frage nach dem eigenen Haus. Im Normalfall erhält der Insolvenzverwalter sämtliche Verwaltungsbefugnis der Insolvenzmasse und des Vermögens. Hier wird die Immobilie mit erfasst und das eröffnete Verfahren wird im Grundbuch eingetragen. Was passiert mit meinem Haus während einer Privatinsolvenz? Die Entscheidung liegt hauptsächlich beim Insolvenzverwalter, wie es mit der Immobilie weitergeht. Er muss die Insolvenzgläubiger ausreichend befriedigen und eine hohe Quote rausschlagen. Dafür sind ihm viele Mittel recht und er kann das Haus zwangsversteigern oder freihändig verkaufen. Die Gläubigerversammlung muss in beiden Fällen ihr Einverständnis geben und kann sogar selbst eine Zwangsvollstreckung beantragen. Wichtig hierbei: Es bestehen keine Gewährleistungsrechte. Die potenziellen Käufer dürfen nach dem Kauf keine Ansprüche mehr stellen, wenn Sie Mängel an der Immobilie entdecken.

Nutzung zur Betriebsfortführung

Eine Immobilie kann auch für eine Betriebsfortführung weiterhin genutzt werden. Denkbar ist auch die Vermietung des Objekts, um den Erlös für die Insolvenzmasse möglichst hoch zu halten. Strebt der Insolvenzverwalter eine Vermietung an, darf der Vorgang einem späteren Verkauf jedoch nicht im Wege stehen. Eine Zwangsversteigerung wirft nur sehr wenig Erlös ab. Hier kommt es vor allem auf den zeitlichen Faktor an. Mit der Eröffnung des Verfahrens muss die Immobilie möglichst schnell und gewinnbringend versteigert werden. Das wissen auch die interessierten Käufer. Bei der Zwangsversteigerung ist ein festes Datum gesetzt, an dem das Eigenheim endgültig verkauft wird. Bei einem freihändigen Verkauf muss sich der Insolvenzverwalter nicht festlegen und es ist mehr Zeit eingeräumt. Das erleichtert die Suche nach einem Interessenten, der das Haus zu einem möglichst hohen Preis übernimmt. Weigern Sie sich als Schuldner, die Immobilie freizugeben für eine Versteigerung oder einen Verkauf, so kann der Insolvenzverwalter eine Zwangsräumung in Auftrag geben.

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