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Privatinsolvenz: Wie läuft das Verfahren ab?

Wie läuft das Verfahren?

Wie läuft das Verfahren ab? Viele Schuldner haben Angst vor dem Insolvenzverfahren. Sie wissen nicht, welche Aufgaben und Pflichten während des Verfahrens auf sie zukommen. Wir beleuchten das Verfahren gern für Sie und zeigen Ihnen, wie die Wege in die Privatinsolvenz ablaufen würden. Setzen Sie dabei auf eine erfahrene Kanzlei von Rechtsanwälten und einem Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros in Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen. Sie erreichen uns unter: 0711 – 205 263 849 Nachdem alle Unterlagen dem Gericht vorliegen und ein außergerichtlicher Schuldenvergleich gescheitert ist, wird das Gericht Ihr Verfahren eröffnen. Mit dem Beschluss zur Verfahrenseröffnung werden sämtliche Insolvenzgläubiger öffentlich informiert. Sie müssen jetzt ihre Forderungen anmelden. Danach wählt das Gericht ein Insolvenzverwalter aus. Hier handelt es sich meist um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Der Insolvenzverwalter versucht sämtliches Vermögen zu verwerten und materielle Güter zu Geld zu machen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen werden gekündigt und aufgelöst. Brauchen Sie Ihrem Wagen nicht für den täglichen Weg zur Arbeit, so wird es verkauft.

Immobilien in der Insolvenz

Bei manchen Schuldnern fallen Immobilien mit in die Insolvenz. Hier hat die finanzierende Bank zu entscheiden, ob die Immobilie versteigert werden muss oder nicht. Ist das Eigenheim bereits abbezahlt und es steht keine Bank mehr im Grundbuch, so wird es generell durch den Insolvenzverwalter verwertet. Gelder auf einem staatlich geförderten Riestervertrag ist ebenso pfändbar unter bestimmten Umständen. Zum Schluss wird auch das Einkommen gepfändet. Hierzu zählen Arbeitseinkommen, Rente, Pension oder Arbeitslosengeld. Hartz IV Empfänger können sich von den Kosten des Insolvenzverwalters und des Gerichts befreien lassen. Generell werden Kosten von mindestens 2.000 Euro berechnet, die nach dem Insolvenzverfahren zurückbezahlt werden müssten.

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