Zum Inhalt springen

Reform zum P-Konto: Was wird sich ändern?

Reform zum P-Konto: Es gibt Neuigkeiten!

 

Zum Beginn des neuen Jahres 2021 greifen neue Regeln zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Die P-Konten spielen bei der Pfändung des Schuldners in der Insolvenz eine wichtige Rolle: Die P-Konten schützen Sie, wie der Name schon sagt, vor Pfändungen. Wenn Sie ein P-Konto führen, sichert es Ihr Vermögen. Deshalb empfehlen wir, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen!

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier dar, welche Veränderungen in Bezug auf das P-Konto in Kraft getreten sind.

 

Unser Tipp: Der einfache Weg zum P-Konto

Die Banken haben in der Regel wenig Interesse an zahlungsunfähigen Kunden. Dementsprechend wird auch der Service der Banken Ihnen gegenüber ausfallen: Banken lehnen P-Kontoeröffnungen regelmäßig ab. Doch dem können Sie entgehen! Wir sagen Ihnen, wie Sie den Widerstand der Schalterbeamten umgehen.

Eröffnen Sie erst ein normales Konto. Jede Privatperson hat einen Anspruch auf Eröffnung eines Kontos. Dieser Schritt wird Ihnen keine Probleme bereiten.

Nun kommt der Trick: Seit zehn Jahren kann jeder Bankkunde sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Wandeln Sie dieses Konto erst nach ein paar Tagen in ein P-Konto um. Dem können Banken nicht widersprechen. Die Banken können, wie ein aktuelles Urteil zeigt, auch keine Bescheinigungen über Ihre Vermögenslage von Ihnen verlangen. Das ist unzulässig! Wird das Konto trotzdem verweigert, können Sie sich als Verbraucher direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Diese prüft dann, ob die Ablehnung rechtmäßig erfolgte. Rechtmäßig kann eine Ablehnung zum Beispiel sein, wenn der Verbraucher bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland führt. Hat die Bank keinen Ablehnungsgrund, kann die Bafin die Kontoeröffnung anordnen.

 

Erstellen Sie also zunächst ein gewöhnliches Konto. Auf diese Art gehen Sie den einfachsten Weg, ein P-Konto zu eröffnen.

 

Reform zum P-Konto

Unser Anliegen ist es, Ihre Interessen zu verteidigen: Das Führen eines P-Kontos bringt Ihnen nur Vorteile. Deshalb sollten Sie besser die aktuelle Rechtslage im Blick haben.

Das P-Konto schützt demnach das reguläre Einkommen nach dem Grundfreibetrag. Dass bedeutet, dass ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden darf. Zusätzliche Beiträge können nur auf Nachweis freigegeben werden. In speziellen Fällen wird hierfür eine gerichtliche Entscheidung benötigt. Bei öffentlichen Gläubigern muss es ebenso eine Entscheidung der jeweils vollstreckenden Behörde geben. Pfändet nun ein Gläubiger das Konto, bekommt er nur das Kontoguthaben, was über den Grundfreibetrag hinausgeht. Sie können das Konto weiterhin für Ihre Überweisungen, Barverfügungen oder Daueraufträge nutzen.

 

1. Pfändung eines Gemeinschaftskontos

Der Zugriff durch die Pfändung eines Gemeinschaftskontos wird eingeschränkt: Die Anordnung der Unpfändbarkeit eines Gemeinschaftskontos bietet den Kontoinhabern erheblichen Schutz.

2. Erweiterung von Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto: 3 Monate Schutz

Ferner enthalten die Änderungen eine Erweiterung der Möglichkeit des Ansparens von nicht verbrauchtem Guthaben auf dem P-Konto. Guthaben, das Sie nicht ausgegeben haben, soll drei Monate für Anschaffungen jenseits des täglichen Bedarfs verfügbar bleiben. Künftig kann nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben also bis zu drei Monate übertragen werden. Erst wenn es auch im vierten Monat nicht verbraucht ist, steht der Betrag dem Gläubiger zu. Prima! Wenn Sie mehr Geld ansparen dürfen, erholt sich Ihre private finanzielle Situation schneller.

3. Zugang zu Nachweisen zur Erhöhung des Grundfreibetrags für den Schuldner erleichtert

Darüber hinaus kam hinzu, dass der Schuldner Nachweise für Erhöhungsbeträge, die zur Erhöhung Ihres unpfändbaren Grundfreibetrags führen, leichter führen kann. Die Vorlage von Bescheinigungen oder die Abgabe von besonderen codierten Erklärungen können nun ausreichen, um den Grundfreibetrag erhöhen zu können.

Wenn der Schuldner die Bescheinigungen nicht erbringen kann, wird in Zukunft das Vollstreckungsgericht auf Antrag helfend eingreifen. Eine erleichterte Gewährung der Erhöhung Ihres Grundfreibetrags nimmt Ihnen unnötige Bürokratie ab!

4. Pfändungsfreigrenzen werden aktueller

Ab 2021 wird die Pfändungstabelle jährlich zum Juli hin aktualisiert und nicht wie bisher nur alle zwei Jahre angepasst. Dadurch werden die Freibeträge häufiger an Ihre Bedürfnisse angepasst. Ihr Existenzminimum ist dadurch umfassender gesichert.

 

3. Fazit

Nachdem Sie sich all die Änderungen angesehen haben, fällt Ihnen Eines sicher auf: Ein P-Konto hilft Ihnen! Es bietet Ihnen nur Vorteile, die Sie dringend in Anspruch nehmen sollten, wenn die Insolvenz droht. Der Schutzumfang der P-Konten vergrößert sich: Zu den aktuellen Vorteilen kommen also noch mehr Vorteile hinzu!

Bei uns finden Sie mit einem Klick mehr zur Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto.

 

 

 

Reform zum P-Konto: Sie benötigen unsere Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.

 

Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher

Mutmacher

Problemlöser

Querdenker

Erfolgstrainer

Überlebenstrainer und

Kapitalbeschaffer.

 

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.

 

Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken