Schufa-Eintrag löschen: Mit erfolgreich überstandener Verbraucherinsolvenz folgt die Restschuldbefreiung. Alle Forderungen sind aufgehoben und der Grundstein für ein neues Leben wurde gelegt. Was jetzt noch fehlt? Der Abwurf der Altlasten, beispielsweise bei der Schufa. Viele Verbraucher wissen nicht, ob die negativen Einträge selbst gelöscht werden oder ob noch ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Wir helfen Ihnen mit unserem kompetenten Team gern weiter! Bei positiver Erledigung der Forderungen und bei der Rückzahlung sämtlicher Kredite und offenen Posten gibt es eine Löschung der Einträge nach drei Jahren. In der Praxis handelt es sich meist um das Ende des dritten Kalenderjahres. Alle negativen Einträge, die vorher noch Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, werden mit der Restschuldbefreiung aus der Schufa gestrichen. Die Forderung muss also nicht in voller Höhe beglichen werden, wenn das Insolvenzverfahren als erfolgreich gilt und der Verbraucher die Restschuldbefreiung ausgesprochen bekommen hat.
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Im Wesentlichen handelt es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung, bei der eine Abwägung vorgenommen wird, zum einen zwischen den Interessen der SCHUFA – Kreditwirtschaft – und  zum anderen den Interessen des Schuldners. Es ist eine Härtefallregelung. Sie trifft ihn besonders, wenn er z.B.,  weil er im Register steht , keinen Vermieter findet und er deshalb die Arbeitsstelle nicht aufrecht bzw. nicht antreten kann, weil er keinen Wohnraum hat oder ein anderes Beispiel: ein Verwandter des Schuldners ist erkrankt ist und er erhält trotz eines Monatseinkommens von 3000 € netto aufgrund des Eintrags keinen Kredit,  um mit ihm den Verwandten zu unterstützen.
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Wie steht der zeitliche Rahmen?
Die Restschuldbefreiung selbst wird ebenso in einem Register gespeichert und hier nach 6 Monaten wieder gelöscht. Jeder darf das Register der Insolvenzbekanntmachungen einsehen innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung. Weitere Daten nach diesem Zeitraum müssen angefordert werden. Bei einer negativen Schufa erhalten alle Einträge mit der Restschuldbefreiung einen Erledigungsvermerk. Das komplette Löschen geschieht jedoch erst mit Ablauf der drei Jahre. Erhält man die Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase nicht, so wird auch dieser Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht. Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwalt für Insolvenzrecht mit den Standorten Eislingen, Leonberg und Tübingen helfen Ihnen gern bei diesem Vorgehen und sind Ansprechpartner beim Schreiben an die Schufa Holding AG.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Schufa-Eintrag löschen: Wir helfen Ihnen dabei: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Lesen Sie auch, wie sich die DSGVO auf die Schufa auswirkt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.
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