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Sollte man den Vergleich selbst machen?

Den Vergleich selbst machen? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass man den Schuldenvergleich gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einem anderen Berater durchführen muss. So kann der freiwillige Schuldenvergleich mit den Gläubigern gern selbst versucht werden. Dies beginnt nach einer genauen Auflistung mit den Anrufen an die Gläubiger und dem Aushandeln einer Teilzahlung. Doch Vorsicht: Das klingt alles einfacher, als wir es in der Praxis immer wieder erleben.

Auf die Formulierung kommt es an

Gläubiger stehen dem Schuldner deutlich negativer gegenüber, als beispielsweise einer Anwaltskanzlei. Sie gehen sofort in Abwehrhaltung und wollen möglichst viel für sich selbst rausschlagen. Hinter diesem Verhalten stecken einfache psychologische Gründe. Zeitgleich ist es für den Schuldner eine enorme Belastung nach der langen Zeit, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten. Viele Schuldner wollen ihre Gläubiger nicht sprechen, geschweige denn sehen. Ein Fürsprecher schlichtet diese Situation und geht als neutrale Person in die Verhandlungen. Die Gläubiger werden sich die gegnerische Seite genau anhören und das Vergleichsangebot deutlich schneller durchdenken. Außerdem muss der Teilzahlungsvergleich korrekt formuliert sein, um Missverständnisse zu umgehen. Wer hier Fehler macht, wird noch lange die Lasten zu tragen haben.

Gibt man zu viel Geld aus?

Ein berechtigtes Argument ist, das Geld für die Anwaltskanzlei natürlich auch an die Gläubiger weitergeben zu können. Macht man den Vergleich selbst, entstehen hier keine weiteren Kosten. Allerdings kann sich das Anwaltshonorar lohnen. Nicht nur der neutrale Vorteil den Gläubigern gegenüber bleibt bestehen. Rechtsanwälte kennen sich mit der Materie gut aus und können deutlich günstigere Vergleichsabschlüsse mit einer guten Rechtssicherheit aushandeln. Somit hat man das Geld für die Kanzlei schnell wieder rein. Wir unterstützen Sie gern bei einem Schuldenvergleich und nehmen uns Ihrem Fall an.  

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