Eine Pfändung stellt für viele Menschen eine erhebliche Belastung dar. Plötzlich ist das Konto gesperrt, und wichtige Zahlungen können nicht mehr ausgeführt werden. In einer solchen Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren.
Rechtlicher Bezug
Eine Pfändung ist eine rechtliche Maßnahme, die ein Gläubiger durchsetzen kann, wenn eine offene Forderung nicht beglichen wurde. Sie erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses und kann verschiedene Vermögenswerte betreffen, darunter Bankkonten, Einkommen oder Sachwerte.
Um sich vor den schwerwiegenden Folgen einer Kontopfändung zu schützen, gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Durch die Umwandlung eines regulären Girokontos in ein P-Konto wird ein monatlicher Freibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Seit dem 1. Juli 2024 liegt dieser Freibetrag für eine alleinstehende Person bei 1.491,75 Euro pro Monat. Falls Unterhaltspflichten bestehen, erhöht sich der Betrag entsprechend.
Erfolgsberichte
Viele Betroffene haben durch die Einrichtung eines P-Kontos ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewonnen. Ein Beispiel: Herr M. aus Hamburg geriet durch unerwartete Arztrechnungen in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Kontopfändung wurde veranlasst, doch durch die schnelle Umstellung seines Girokontos in ein P-Konto konnte er weiterhin seine Miete und laufenden Kosten decken. Zudem konnte er mit seinem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und seine Schulden schrittweise abbauen.
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„Bei einer drohenden oder bereits vollzogenen Pfändung ist schnelles Handeln essenziell. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto sollte prioritär erfolgen. Zudem ist es ratsam, mit dem Gläubiger in Kontakt zu treten und eine Einigung anzustreben, beispielsweise durch eine Ratenzahlungsvereinbarung.“
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt von der Anwaltskanzlei Rüdiger Schmidt
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was kann gepfändet werden?
- Bankkonten
- Einkommen (Gehalt, Rente, Sozialleistungen)
- Sachwerte (Auto, Wertgegenstände)
Wie kann ich mich vor einer Kontopfändung schützen?
- Durch die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto
- Durch frühzeitige Kommunikation mit dem Gläubiger
- Durch rechtzeitige Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt
Kann ich mein P-Konto in ein normales Konto zurückändern?
Ja, wenn keine Pfändung mehr vorliegt, kann das Konto wieder in ein reguläres Girokonto umgewandelt werden.

Fazit
Eine Pfändung ist eine ernsthafte finanzielle Belastung, aber mit den richtigen Maßnahmen lässt sie sich bewältigen. Das P-Konto bietet einen wichtigen Schutz, während eine rechtzeitige Einigung mit Gläubigern helfen kann, die Schulden schrittweise abzubauen. Fachliche Beratung, beispielsweise durch die Anwaltskanzlei Rüdiger Schmidt, ist in solchen Fällen besonders wertvoll.
Falls Sie von einer Pfändung betroffen sind oder sich davor schützen möchten, sollten Sie umgehend handeln. Vereinbaren Sie eine Beratung mit Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt unter www.sg-kanzlei.de und informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Glossar
Pfändung:
Gesetzliche Maßnahme zur Eintreibung offener Forderungen.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto):
Ein Girokonto mit pfändungsfreiem Grundfreibetrag.
Gläubiger:
Eine Person oder Institution, die eine Geldforderung gegenüber einer anderen Person hat.
Ratenzahlungsvereinbarung:
Eine Abmachung zwischen Schuldner und Gläubiger zur schrittweisen Tilgung der Schulden.