Es bestehen 5 Pflichten während der Wohlverhaltensphase. Diese erklären wir Ihnen hier.
Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensphase diese 5 Pflichten erfüllen:
- Eine angemessene Tätigkeit ausüben:
Wie Sie den Anforderungen, die der Gesetzgeber stellt, genügen, können Sie hier nachlesen. Zu einer wichtigen Pflicht in der Wohlverhaltensphase gehört das Bemühen für eine angemessene Erwerbstätigkeit. Üben Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit aus, so kann je nach Pfändungsgrenze auch ein Teil Ihres Einkommens gepfändet werden. Der Insolvenzverwalter achtet darauf, dass Sie diese Pflicht der Erwerbstätigkeit auch erfüllen. Der Job muss Ihrem Können und Ihrem Standard angepasst sein.
- Eventuell anfallendes Erbvermögen zur Hälfte sofortig dem Insolvenzverwalter übergeben.
Wie Sie richtig mit einer Erbschaft in der Wohlverhaltensphase umgehen, entnehmen Sie diesem Beitrag. Schlagen Sie das Erbe nicht aus, so wird die Hälfte des Pflichtteils oder des gesamten Erbes Teil der Insolvenzmasse. Besteht der Erbfall bereits im Insolvenzverfahren und Sie treten das Erbe erst in der Wohlverhaltensperiode an, so ist dennoch das gesamte Erbe an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Eine andere Möglichkeit: Sie schlagen das Erbe aus und einigen sich mit den Miterben (meistens den Geschwistern).
- Jeden Wohnungswechsel unverzüglich anzeigen.
- Zahlungen stets nur an den Insolvenzverwalter und keinesfalls an Dritte leisten.
- Sämtliche Vermögensverzeichnisse an den Insolvenzverwalter übermitteln.
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