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Angst vor dem Gerichtsvollzieher? Nicht nötig!

  Schuldner haben nicht nur mit täglichen Mahnung oder Vollstreckungsankündigungen zu kämpfen. Je nach Mahnstufe erhalten sie regelmäßig Besuch vom Gerichtsvollzieher oder werden dazu gebeten, eine eidesstaatliche Versicherung abzugeben. Widerstand lohnt sich in diesem Fall nicht. Angst vor dem Gerichtsvollzieher ist dabei jedoch nie nötig! Der Gerichtsvollzieher wird bis zu Ihrem Insolvenzverfahren pfänden wollen. Bis das Insolvenzgericht das Verfahren mit dem Gerichtsbeschluss eröffnet hat, werden Sie Pfändungen und eidesstattliche Versicherungen hinnehmen müssen. Angst ist hier jedoch das falsche Gefühl. Viele Schuldner haben förmlich Angst vor dem Gerichtsvollzieher. Sie unternehmen alles, um den Terminen aus dem Weg zu gehen oder nicht an die Tür zu gehen.

Das Problem:

Sie riskieren einen Haftbefehl wegen einer nicht abgegebenen eidesstattlichen Versicherung. Doch wozu die Angst? Der Offenbarungseid schadet Ihrer Restschuldbefreiung nicht. Außerdem sind viele Dinge nicht pfändbar. In der Wohnung werden nur selten Gegenstände der Einrichtung gepfändet. Sollte also der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, bitten Sie in ruhig herein. Er wird sich kurz das Wohnzimmer ansehen und ohne Pfändungen wieder gehen. Mit Restschuldbefreiung alles geklärt Wollen Sie ohnehin ein Insolvenzverfahren beantragen, brauchen Sie den Gerichtsvollzieher nicht mehr fürchten. Mit dem Offenbarungseid verschlechtert sich Ihre Rechtslage nicht. Von dessen Folgen sind Sie mit der Erteilung der Restschuldbefreiung auch befreit. Ebenso erlöschen die Forderungen, durch die Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.  

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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

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