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Erfolgreiche Sanierungsinstrumente in der Insolvenz

Erfolgreiche Sanierungsinstrumente: Bei einem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenvergleich empfiehlt sich das Schutzschirmverfahren

Erfolgreiche Sanierungsinstrumente: Unternehmen in akuter Krisensituation müssen sofort handeln. Die Sanierung von Unternehmen steht hier meist im Vordergrund und lässt sich durch verschiedene Maßnahmen umsetzen. Grundsätzlich bestimmen jedoch die Art und das Ausmaß der Krise die zur Verfügung stehenden Optionen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der außergerichtlichen Sanierung und den Maßnahmen innerhalb einer Insolvenz.

  1. Außergerichtlicher Schuldenvergleich

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist ein wichtiges Sanierungsinstrument. Der Vergleich wird mit allen betroffenen Gläubigern geführt und kann zu einem akzeptablen Ergebnis für beide Seiten kommen. Der Vorteil: Meist wird der Vergleich nicht öffentlich vollzogen, sodass Kunden und Lieferanten nichts von der schwierigen Situation des Unternehmens mitbekommen. Voraussetzung für eine solche Sanierung sind ausreichend finanzielle Mittel. Meist muss Fremdkapital erworben und ein genauer Plan vorgelegt werden, damit der Vergleich gelingt. Mit einer geringen Quote lassen sich die Insolvenzgläubiger kaum befriedigen. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, hilft nur noch der Weg in die Insolvenz.

  1. Erfolgreiche Sanierungsinstrumente: Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist ein wesentliches und neues ESUG-Sanierungsinstrument innerhalb des Insolvenzrechts. Die Unternehmer bekommen hier die Chance, ihren Betrieb zu sanieren und behalten gleichzeitig die Kontrolle. Es wird lediglich ein vorläufiger Sachverwalter eingestellt, der den Betrieb überwacht und beratend zur Seite steht. Der Unternehmer darf seine geschäftsführende Position behalten. Das Schutzschirmverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet, wenn bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht. Die Sanierung darf jedoch nicht aussichtslos sein. Die Betriebe bekommen drei Monate Zeit, sich ein passendes Konzept zu erstellen. Im eröffneten Insolvenzverfahren wird es dann unter Abstimmung gestellt. Die Gläubiger entscheiden also mit und können meist durch die Sanierung eher befriedigt werden.

 

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