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Infos zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Infos zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung:

 

Einer Verbraucherinsolvenz geht immer eine außergerichtliche Schuldenbereinigung voraus. Der Schuldenplan gehört zur Vorbereitung der Insolvenz und wird von Ihrem Berater mit Ihnen gemeinsam erstellt. Im Plan sind alle Gläubiger enthalten mit einem aktuellen Schuldenstand und der daraus erfolgten Quote. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung basiert also auf einem Plan, der alle Gläubiger auflistet. Daneben sind Angaben zum aktuellen Einkommen in den Plan mit aufgenommen. Außerdem gibt es Hinweise darüber, wie die Schulden an die Gläubiger zurückzuführen sind und welche Ratenzahlungen angedacht sind. Die Fertigstellung des Plans kann viel Zeit in Anspruch nehmen, da kein Gläubiger vergessen werden darf. Manchmal ist es notwendig, sich bei den Gläubigern über die aktuelle Forderung eine Rückversicherung oder Bestätigung zu holen. Auch hier müssen einige Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden. Steht der Schuldenbereinigungsplan, wird er an alle Gläubiger verschickt. Somit sehen die Gläubiger die komplette Sachlage vor sich und vernehmen die einheitliche Quote. Kein Gläubiger wird besser oder schlechter dargestellt. Innerhalb von vier Wochen müssen die Gläubiger eine Rückmeldung geben. Bei den meisten Privatinsolvenzen kommt ein solcher Plan nicht zustande, sodass der Antrag für eine Insolvenz bei Gericht eingereicht werden muss. Hier gilt es allerdings vorzuweisen, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist. Bevor der Plan zu Gericht geht, muss er jedoch umgehend geprüft werden. Nur ein exakter und vollständiger Plan ermöglicht auch eine Insolvenz. Als Betroffener sollten Sie den Plan selbst noch einmal gut prüfen.

Infos zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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