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Insolvenz: Selbstständigkeit erhalten oder aufgeben?

Selbstständigkeit erhalten oder aufgeben?

Mit dem Schritt der Insolvenz sollten sich Unternehmer auch überlegen, wie es mit der Firma weitergeht. Soll die Selbstständigkeit erhalten bleiben oder will man das Geschäft endgültig aufgeben? Je nachdem sind nun weitere Schritte einzuleiten. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema und gehen alle Wege mit Ihnen ab.

Selbstständigkeit erhalten

Mit dem Erhalt der Selbstständigkeit sind einige weitere Schritte erforderlich und Überlegungen, wie es überhaupt weitergehen kann. Ein meist gewählter Schritt ist die Auffanggesellschaft. Daneben sind noch einige andere Wege möglich, die wir Ihnen gerne vorstellen. Sie begeben sich in eine heikle Situation mit der Gründung einer Auffanggesellschaft. Und auch deren spätere Nutzung muss gut geplant sein. Hier lauern die Gläubiger nur darauf, dass sie auch die neue Gesellschaft für die vorhandenen Schulden und Altlasten haftbar machen können. Außerdem könnte der Staatsanwalt etwas gegen diesen Schritt haben.

Selbstständigkeit aufgeben.

Mit der Insolvenz kann das Gewerbe auch eingestellt werden. Dabei nehmen Sie die noch folgenden Zahlungseingänge entgegen und füllen damit eine Kriegskasse. Der Insolvenzverwalter wird Ihnen nichts lassen, sodass sie von diesem Geld leben können und die Übergangszeit überbrücken. Zwar gibt es hier Pfändungsgrenzen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind, doch die Anfangszeit erweist sich immer als recht schwierig. Sie benötigen bei der Aufgabe der Selbstständigkeit ein finanzielles Polster. Danach kündigen Sie alle Mitarbeiter. Wichtig ist, dass die Kündigung ordentlich und zur jeweils gültigen Kündigungsfrist erfolgt. Alle Betroffenen müssen sich danach beim Arbeitsamt melden. Mit der Abmeldung des Gewerbes stellen Sie außerdem alle weiteren Zahlungen ein.  

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
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Selbstständigkeit erhalten oder aufgeben? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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