Was passiert im Insolvenzeröffnungsverfahren
Mit dem Insolvenzeröffnungsverfahren wird ein Gutachter berufen, der später auch als Insolvenzverwalter tätig ist. Er muss prüfen, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann. Außerdem werden schon zu diesem Zeitpunkt wichtige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um die Insolvenzmasse möglichst zu erhalten. Nur mit einer hohen Insolvenzmasse kann der Gutachter möglichst viel für die Gläubiger rausholen. Als Unternehmer werden Sie zum Gutachter gerufen oder der Gutachter kommt in Ihre Geschäftsräume, insofern diese noch vorhanden sind.
Nicht täuschen lassen!
Der Insolvenzverwalter vermittelt den Betroffenen gerne ein gutes Gefühl. Sie sollen ihm möglichst das Schicksal anvertrauen und somit über noch vorhandene Güter oder Vermögen sprechen. Hier ist größte Vorsicht geboten. Im Gespräch mit dem Insolvenzverwalter interessiert er sich nicht für Ihr persönliches Schicksal. Er steht immer auf der Seite der Gläubiger und versucht möglichst viel Geld mit einer hohen Quote für sie rauszuschlagen. Handeln Sie mit Bedacht und sehen Sie den Insolvenzverwalter nicht als Menschen mit gutem Willen für Ihre Situation an.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Tipps zum Insolvenzantrag: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.