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Wichtige Tipps zum Insolvenzantrag

Tipps zum Insolvenzantrag: Vor jedem Insolvenzantrag muss eine außergerichtliche Schuldenbereinigung stattfinden. Erst mit dem Scheitern darf ein Insolvenzantrag bei Gericht gestellt werden. Dieser geht an das zuständige Insolvenzgericht. Doch was passiert danach? Nachdem der Antrag bei Gericht eingereicht wurde, folgt etwa eine bis vier Wochen später der Beginn des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Dieses Verfahren ist grundsätzlich dem Insolvenzverfahren vorgeschaltet. Damit es überhaupt zu einer Eröffnung kommt, muss der Antrag vollständig ausgefüllt sein. Hierbei benötigen Sie Unterstützung, damit keine Fehler im Antrag vorhanden sind. Mit Fehlern kann das Gericht den Antrag zurückweisen, wodurch sich ein angestrebtes Verfahren noch weiter in die Länge zieht.

Was passiert im Insolvenzeröffnungsverfahren

Mit dem Insolvenzeröffnungsverfahren wird ein Gutachter berufen, der später auch als Insolvenzverwalter tätig ist. Er muss prüfen, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann. Außerdem werden schon zu diesem Zeitpunkt wichtige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um die Insolvenzmasse möglichst zu erhalten. Nur mit einer hohen Insolvenzmasse kann der Gutachter möglichst viel für die Gläubiger rausholen. Als Unternehmer werden Sie zum Gutachter gerufen oder der Gutachter kommt in Ihre Geschäftsräume, insofern diese noch vorhanden sind.

Nicht täuschen lassen!

Der Insolvenzverwalter vermittelt den Betroffenen gerne ein gutes Gefühl. Sie sollen ihm möglichst das Schicksal anvertrauen und somit über noch vorhandene Güter oder Vermögen sprechen. Hier ist größte Vorsicht geboten. Im Gespräch mit dem Insolvenzverwalter interessiert er sich nicht für Ihr persönliches Schicksal. Er steht immer auf der Seite der Gläubiger und versucht möglichst viel Geld mit einer hohen Quote für sie rauszuschlagen. Handeln Sie mit Bedacht und sehen Sie den Insolvenzverwalter nicht als Menschen mit gutem Willen für Ihre Situation an.  

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