Insolvenzantrag gestellt: Was passiert mit meiner Familie?
Sobald der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht ist, gibt es eine vorläufige Insolvenzverwaltung. Das Gericht setzt somit einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der das vorhandene Unternehmen fortführt. Gleichzeitig dient er als Sachverständiger und prüft die Insolvenzgründe. Ebenso muss abgewogen werden, ob die Masse für die Verfahrenseröffnung überhaupt ausreichend ist. Viele mittelständigen und kleinen Unternehmen haben mit dem Insolvenzantrag auch Angst um ihre Familie.
Haften Ehepartner mit?
Eine Haftung der Ehepartner sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor, selbst wenn Sie als Geschäftsführer in die private Haftung genommen werden. Die Haftung des Ehepartners resultiert lediglich aus gemeinsam unterschriebenen Verträgen. Häufig ist das bei der Immobilienfinanzierung oder bei einem Darlehensvertrag der Fall. Wenn beide Partner den Vertrag unterschrieben haben, besteht hier eine anteilige Haftung. Allein im Rahmen der Zugewinngemeinschaft kann das Gericht die Haftung des Ehepartners über die alltäglichen Kosten mit aufnehmen. Andernfalls bleibt Ihnen das pfändungsfreie Einkommen für den Lebensunterhalt Ihrer Familie. Die Höhe des pfändbaren Einkommens ist in den Pfändungstabellen vorgeschrieben.
Haftung ohne Unternehmen
Stellen Sie als natürliche Person den Antrag auf Insolvenz, so wird das Verfahren sofort eröffnet. Diesem Antrag kann eine Verfahrenskostenstundung vorausgehen. In diesem Fall wird kein sog. vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt, sondern es wird direkt ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage des Schuldners prüft. Hier kann es passieren, dass Sie laufende Verträge oder Daten der Familie mit angeben müssen. Â
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