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Laufzeit: Wie lange dauert ein Schulden­vergleich?

  Wie lange dauert ein Schuldenvergleich? Der Schuldenvergleich beginnt grundsätzlich mit der Planung und Vorbereitung. Ob Insolvenz oder Vergleich – die Planung bleibt in ihrem Umfang gleich. Lediglich die Laufzeit des Vergleichs kann enorm verkürzt sein und Sie gelangen schneller zur ersehnten Schuldenfreiheit.

Planungsphase und Gläubigerkontakt

Jeder Schuldenvergleich beginnt mit einer Liste der offenen Forderungen. Die Liste muss aktuell sein, was die Höhe der Forderung und die Adresse der Insolvenzgläubiger betrifft. Bei Unsicherheit holen Sie sich am besten den aktuellen Forderungsstand bei den Gläubigern ein. Eine solche Liste kann besonders schnell erstellt werden, denn die Gläubigerpost gut sortiert und abgeheftet ist. Hier muss nicht jeder Gläubiger einen eigenen Ordner bekommen. Dennoch sollte die Post nach den Gläubigern sortiert sein und den aktuellen Briefverkehr zeigen. Danach geht es an die Forderungsaufstellung. Sämtliche Gläubiger werden mit ihren Forderungen in einer Liste zusammengetragen. Gleiches müssten Sie für eine Insolvenz machen. Anhand der Gesamtforderung und der verfügbaren finanziellen Mittel lässt sich nun eine Quote berechnen. Je höher die Quote, desto eher werden die Gläubiger auf den Vergleich eingehen. Die Zeit für diese Arbeit hängt von Ihrer eigenen Ordnung ab. Dennoch kann die Planungsphase vier Wochen und länger in Anspruch nehmen.

Vergleich durchführen

Mit dem ersten Anschreiben beginnt der Vergleich mit den Gläubigern. In der Regel haben diese zwei Wochen Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Sind die Gläubiger mit einer Einmalzahlung einverstanden, so können Sie den Vergleich relativ schnell abwickeln. Im Rahmen einer Ratenzahlung muss eine genaue Laufzeit festgelegt werden. Diese liegt in der Regel zwischen einem und fünf Jahren, wenn das pfändbare Einkommen richtig berechnet wird. Wichtig hierbei: Die Raten müssen innerhalb der Laufzeit immer pünktlich fallen. Andernfalls ist die Vereinbarung über die Ratenzahlung nichtig.  

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