Online-Shopping während der Insolvenz: Jeder insolvente Schuldner stellt sich – zu welchem Zeitpunkt auch immer – die Frage, wie er durch die Insolvenz in seinem alltäglichen Leben eingeschränkt wird.
Im digitalen Zeitalter lassen sich sämtliche Dinge online erledigen: Die Internetplattformen nehmen es uns vor allem ab, für Besorgungen jeglicher Art ein Ladengeschäft aufsuchen zu müssen. Doch bestehen für den insolventen Schuldner diesbezüglich Einschränkungen? Kann der Insolvenzschuldner während der Insolvenz trotzdem im Internet einkaufen?
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In der Wohlverhaltensphase erlangen Sie erhebliche Vorteile
Dabei handelt es sich um die Zeitspanne zwischen dem Ende des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensperiode stellt für Sie als Schuldner insbesondere aus zwei Gründen eine erhebliche Erleichterung dar.
- Sie haben kaum noch Kontakt mit dem Insolvenzverwalter
- und können Vermögen ansparen.
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Die Wohlverhaltensphase bringt auch Pflichten mit sich
Während der Wohlverhaltensperiode bestehen jedoch auch Pflichten: Es bleiben aber lediglich zwei wesentliche Pflichten:
- Die jährliche Beantwortung des Fragebogens bezüglich Ihrer fünf Obliegenheiten
- Änderungen bzgl. der unterhaltsberechtigten Personen
- Änderungen Ihres Einkommens
- Annahme einer Erbschaft
- Wohnsitzwechsel
- Wechsel der Beschäftigungsstelle
und
- die Befolgung dieser Obliegenheiten.
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Darf ich auf Raten kaufen?
Viele Schuldner leben mit der Annahme, dass sie in der Insolvenz keine neuen Schulden anhäufen dürfen.
Achtung: Diese Vorstellung geht fehl: Sie ist so nicht richtig. Das Problem an Ratenzahlungen liegt darin, dass Sie keine Gläubiger bevorzugen dürfen. Wenn Sie einen Kauf eingehen, dessen Gegenleistung Sie nicht direkt begleichen können, gehen Sie eine neue Verbindlichkeit ein. Diese Verbindlichkeit darf nach dem Gesetz nicht anders behandelt werden als Ihre übrigen Schulden. Auch diese Verbindlichkeit müssen Sie dem Insolvenzverwalter anmelden. Sie wird dann Teil Ihres Verfahrens und genauso behandelt, wie alle anderen Forderungen Ihrer Insolvenzgläubiger. Nur so begehen Sie keine Gläubigerbevorzugung. Bedenken Sie also, dass Zahlungen grundsätzlich nur für den lebensnotwendigen Unterhalt eingesetzt werden sollen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.
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Online Shopping während der Insolvenz: Sie benötigen unsere Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
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Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
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Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Ãœberlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
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