Aber wie?
Restschuldbefreiung erlangen: Sobald das Verfahren eröffnet ist, müssen die Insolvenzgläubiger die bisherige Verfolgung ihrer Interessen beenden. Für Sie als Schuldner bedeutet das: Mit Beendigung der Verbraucherinsolvenz kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen. Es ist der Beginn zu einem neuen, schuldenfreies Leben. Prinzipiell kann jeder Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen- unabhängig von seiner beruflichen Situation, der Höhe der Schulden oder dem Alter. Eine detaillierte Schilderung des Verfahrens der Restschuldbefreiung lesen sie hier nach. Dies muss er schon bei Verfahrenseröffnung beantragt haben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Forderungen von Gläubigern nicht mehr gültig und dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der Schuldner ist somit frei von Regressansprüchen von Mitschuldnern oder Bürgen. Versagt wird Schuldner die Restschuldbefreiung nur bei Pflichtverstößen, die der Gesetzgeber gesondert geregelt hat. Die Restschuldbefreiung kann bereits in drei oder in fünf Jahren erlangt werden. Lesen Sie hierzu unsere Beiträge zu den unterschiedlichen Verfahrensvarianten!
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