Wichtige Antworten für Gläubiger in der Insolvenz:
Eine Insolvenz ist nicht nur für das betroffene Unternehmen eine ungewohnte Situation. Oft fühlen sich auch die Insolvenzgläubiger mit ihren Fragen allein gelassen. Doch wie funktioniert eine Insolvenz aus der Sicht der Gläubiger?
Forderung anmelden
Gläubiger werden in den meisten Fällen vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Er informiert über die vorliegende Insolvenz. Außerdem gibt die öffentliche Bekanntmachung, in der man sich über aktuelle Insolvenzen informieren kann. Bestehen hier Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen, so müssen diese angemeldet werden. Dies geschieht direkt beim Insolvenzverwalter. Neben dem schriftlichen Weg stehen mittlerweile auch einige Online-Lösungen zur Verfügung. Hier sollten Sie sich als Gläubiger am besten beim zuständigen Insolvenzverwalter informieren. Eine Möglichkeit ist dann das Gläubigerinformationssystem. Direkt nach der Anmeldung werden die Forderungen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung muss danach in der ersten Gläubigerversammlung bekanntgegeben werden. Außerdem werden Sie als Gläubiger auch schriftlich informiert. Wird die Forderung bestritten, hilft Ihnen nur noch der Rechtsweg.
Feststellung der Forderung in der Tabelle
Wird die Forderung in der Tabelle festgestellt, nehmen Sie als Gläubiger an der quotalen Befriedigung teil. Die Quote wird erst im Insolvenzverfahren festgestellt, wenn alle Forderungen eingetragen sind und sämtliche Güter in die Insolvenzmasse geflossen sind. Im Schlussbericht des Insolvenzverwalters ist diese Quote dann zu entnehmen, nach der Ihre Forderung beglichen wird. Â
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