Wann und wie schützt das P-Konto?
 Das P-Konto gilt als normales Girokonto. Somit können Sie als Schuldner den normalen Zahlungsverkehr fortführen und Überweisungen tätigen. Im Falle einer Kontopfändung ist Ihnen in unbürokratischer Schutz gewährt. Insolvenzgläubiger dürfen das Guthaben nur bis zu Höhe des Grundfreibetrags pfänden. Was bekommt der …