Forderung teilweise begleichen
Um eine eidesstaatliche Versicherung zu vermeiden, müssen Sie schnell mit dem Insolvenzgläubiger in Verbindung treten. Sobald dieser einer Ratenzahlung zustimmt und Sie die Forderung in kleinen Raten abtragen können, wird er keine eidesstattliche Versicherung mehr verlangen. Der Gerichtsvollzieher wird meist nur beauftragt, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Gläubiger verschaffen sich dann einen genauen Überblick über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Schuldner. Haben Sie bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zugeschickt bekommen, besteht oft nur noch eine Möglichkeit zur Verhinderung der eidesstattlichen Versicherung. Bezahlen Sie einen Teilbetrag der Forderung direkt beim Gerichtsvollzieher. So zeigen Sie den Zahlungswillen und müssen die Unterlagen nicht ausfüllen.
Termin verschieben
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung können Sie kaum vermeiden, jedoch verschieben. Verschaffen Sie sich etwas Luft, um vielleicht einen kleinen Geldbetrag zu sammeln. Das Verschieben des Termins ist vollkommen legitim und muss vom Gerichtsvollzieher anerkannt werden. Mit diesem Betrag gehen Sie dann zum zweiten Termin und begleichen einen Teil der Forderung. Somit müssen Sie auch keine eidesstattliche Versicherung abgeben. Planen Sie ohnehin eine Privatinsolvenz, hat die eidesstattliche Versicherung keinen Einfluss. Nehmen Sie den Termin wahr und sprechen Sie mit dem Gerichtsvollzieher. Sobald der Insolvenzantrag abgegeben ist, hören die Vollstreckungen gegen Sie auf.
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