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Insolvenzplan bei Freiberuflern

  Insolvenzplan bei Freiberuflern: Freiberufler können den Insolvenzverwalter von dem Fortführen der Praxis oder des Betriebes überzeugen. Hier hilft ein Insolvenzanwalt weiter, um einen passenden Insolvenzplan für Freiberufler für das Unternehmen zu erstellen. Gern über nehmen wir diese Aufgabe für Sie und erstellen gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzplan für Ihre erfolgreiche Zukunft. Freiberufler unterliegen nur bedingt den gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung. Deshalb ist es wichtig, einen genauen Insolvenzplan zu erstellen und jeden einzelnen Schritt entsprechend zu regeln. Ein individueller Insolvenzplan sollte immer die erste Wahl sein. Das trifft vor allem Ärzte als Freiberufler in ihrer eigenen Praxis. Diese Berufsgruppe untersteht einer enormen Rechtsunsicherheit. Schließlich spielen Honoraransprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit rein. Unsicher ist auch, ob diese Ansprüche als Kreditsicherheit rechtswirksam abgetreten werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Werden die Beiträge abgetreten, so schmälert das die Insolvenzmasse enorm.

Insolvenzplan bei Freiberuflern: Was passiert dann?

Das komplette Honorar, was ein Arzt beziehen würde, fließt zuerst zu dem Kreditinstitut zurück und die Zukunft der Praxis steht eher sehr wackelig. Diesen Punkt kann man nur mit einem Insolvenzplan beseitigen. Machen Sie dem bevorrechtigten Kreditinstitut klar, dass mit diesem Absonderungsrecht die Kanzlei oder die Praxis geschlossen werden müsste. Somit gehen die Gläubiger leer aus. Wird der Insolvenzplan letztlich angenommen, so müssen Sie als Freiberufler keine Wohlverhaltensphase durchlaufen und Ihnen droht auch keine Versagung der Restschuldbefreiung. Allerdings wird nur ein stichfester Insolvenzplan anerkannt. Er muss die aktuelle Situation näher beleuchten und einen guten und vor allem realistischen Ausblick in die Zukunft darstellen.  

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  Insolvenzplan bei Freiberuflern: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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