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Was tun, wenn die Kreditkündigung droht?

Kreditkündigung droht: Viele Ereignisse können dazu führen, dass der Kreditnehmer seine Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Beispiele für ein deratiges Ereignis sind etwa der Verlust des arbeitsplaetzes oder eine Krankheit. Vor diesen Ereignissen ist niemand sicher: Jeden können sie treffen. Darauf reagiert die Bank dann möglichweise ganz schnell mit der Kreditkündigung Ihres Darlehens. Doch dies kann verhindert werden: Lesen Sie hier, wie es gar nicht so weit kommen muss.

1. Wirksamkeit einer Kündigung

Damit die Bank dem Kreditnehmer die Kündigung wirksam entgegenhalten kann, muss die Kündigung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Darlehensnehmer muss zunächst mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein.
  • Bei Darlehensverträgen mit längerer Laufzeit gibt es zusätzlich eine Mindestschwelle, die der Darlehensnehmer überschreiten muss: Bei Laufzeiten von bis zu drei Jahren muss der Rückstand die Schwelle von 10% erreichen. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren entspricht dies 5% des Nennbetrags.
  • Zusätzlich verpflichtet das Gesetz die Bank zur Mahnung und zum Gesprächsangebot zur Lösungsfindung. Banken sind also verpflichtet, dem Kreditnehmer eine Mahnung mit angemessener Frist von 14 Tagen zu setzen. Diese Mahnung beinhaltet die Aufforderung zur Zahlung des rückständigen Betrags. Wenn die Bank die Darlehenssumme aber nicht richtig ausweist, kann die Kündigung nicht durchstehen. Das bedeutet, wenn die Bank zur Forderung etwa Mahngebühren oder ähnliches hinzurechnet, erfolgt die Mahnung nicht rechtens.

2. Kreditkündigung droht? Die Kündigung vorbeugen

Im ersten Schritt wird die Bank Sie immer zur Zahlung Ihrer Darlehensraten auffordern. Bereits dann ist es sinnvoll zu reagieren und das Gespräch mit Ihrem Bankberater zu suchen. Denn nach einer weiteren erfolglos verstrichenen Mahnung wird regelmäßig zur sofortigen Rückzahlung der offenen Kreditsumme aufgefordert. Achtung: Der Dispokredit ist ein Ausnahmefall! Den Dispokredit kann die Bank innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn das Kreditinstitut den berechtigten Verdacht hat, dass der Kreditnehmer den beanspruchten Kreditrahmen dauerhaft nicht mehr bedienen kann, ist der Dispokredit kündbar. Der Verdacht liegt etwa dann vor, wenn die monatlichen Einnahmen die Kontoüberziehung nicht mehr decken. Nehmen Sie also mit, dass Sie Ihre Bank frühzeitig informieren, wenn Sie eine finanzielle Schieflage kommen sehen. Gleichzeitig wirft es ein sehr positives Licht auf Sie, wenn Sie der Bank darlegen, wie Sie für Stabilität in Ihren Finanzen sorgen. Möglicherweise schaffen Sie es dann, Ihre Ratenzahlung zu verringern. Indem Sie einen negativen Eintrag bei der Schufa vermeiden, sorgen Sie dann zugleich auch dafür, dass Sie Ihre Kreditwürdigkeit nicht verlieren.

3. Professionelle Hilfe suchen

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung können wir immer ein Beratungsgespräch anraten. Der Schuldenberater kann dem Verbraucher den nötigen Überblick verschaffen und wichtige Schritte in die Wege leiten. Wenn Ihnen bereits Mahnungen und möglicherweise sogar schon die Kündigung zugingen, ist Ihr Handeln gefragt. Ihre transparente Kommunikation kann bei Banken viel bewirken.

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