Wie baut man einen Vergleich mit den Gläubigern auf?
Vergleich mit den Gläubigern? Für den Erfolg des Vergleichs gibt es kein Allgemeinrezept. Selbst der Gesetzgeber sieht keine Formschriften vor, an die man sich beim Aufbau oder bei der Sortierung halten muss. Ordnet man also den Vergleich nach Gläubiger oder nach Forderung? Und müssen alle Gläubiger gleichbehandelt …