Praxis / Kanzlei bei Freiberuflern freigeben – Ein wichtiger Hinweis für die Kammerberufe wie Architekten, Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater
 Kanzlei bei Freiberuflern freigeben: Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. So könnte die Praxis weiterbestehen und zusätzliches Geld erwirtschaften, um die Gläubiger zu bedienen. Für …