Insolvenzantrag: Sicherungsmaßnahmen des Gerichts
Sicherungsmaßnahmen des Gerichts: Zwischen dem Einreichen des Insolvenzantrags und der Verfahrenseröffnung der Insolvenz können bis zu sechs Wochen vergehen. In dieser Zeit darf das Gericht Sicherungsmaßnahmen vornehmen, die in § 21 der Insolvenzordnung festgelegt sind. Ziel ist es, noch vor dem Insolvenzverfahren …