Obliegenheiten im InsolvenzÂverfahren – gilt ab Beginn der Abtretungsfrist
Obliegenheiten im Insolvenzverfahren: Schuldner bekommen nach § 287b InsO eine Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren zugesprochen. Das bedeutet, Sie dürfen Ihre persönliche Einkommenssituation nicht mutwillig verschlechtern. Manche Schuldner befinden sich in einem Arbeitsverhältnis in der Insolvenz und müssen …