Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
Was steckt dahinter? Jeder Schuldner unterliegt mit dem Insolvenzantrag der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, er muss dem Insolvenzverwalter Auskünfte geben und darf nicht gegen das Insolvenzverfahren arbeiten. Folgen Sie diesen Pflichten nicht, dann setzen Sie Ihre Restschuldbefreiung aufs Spiel. Wir …