Gläubiger-Zugriff auf Gegenstände des Ehepartners
 Gläubiger-Zugriff auf Gegenstände des Ehepartners: In der Ehe leben beide Partner oft in einer Zugewinngemeinschaft. Genau in diesem Fall können Insolvenzgläubiger auch Gläubiger-Zugriff auf Gegenstände des Ehepartners haben. Befinden sich die Gegenstände beispielsweise im Besitz beider Partner, so können sie so …