Der „gerichtliche Einigungsversuch“ im Verbraucherinsolvenzverfahren: Ein Neuanfang ohne Insolvenzverwalter!
Mit dem gerichtlichen Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren nehmen Sie Ihre Finanzen wieder selbst in die Hand. Bei einem erfolgreichen Verlauf endet das Insolvenzverfahren und es ist ein Neuanfang ohne Insolvenzverwalter. Deshalb die Frage, wie geht es weiter und wie läuft das Insolvenzverfahren ab, wenn nicht alle Gläubiger dem außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan zugestimmt haben?
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