Kritik an der Verkürzung der RestschuldÂbefreiung
 Verkürzung der Restschuldbefreiung: Seit dem 1. Juli 2014 ist die Neuregelung für Insolvenzverfahren in Kraft. Hier lässt sich die Wohlverhaltensphase auf drei Jahre verkürzen, wenn entsprechende Voraussetzungen eingehalten sind. Die wichtigste hierbei: 35 Prozent der Insolvenzforderungen müssen beglichen werden …